Nicht geboren zu werden ist kein Recht – Gericht weist Klage auf Mallorca ab
- Marco Marti

- vor 6 Tagen
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Ein Gericht auf der spanischen Ferieninsel Mallorca hat eine aussergewöhnliche Klage eines Elternpaares abgewiesen und damit für internationale Diskussionen gesorgt. Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob ein Mensch ein «Recht darauf hat, nicht geboren zu werden». Das zuständige Gericht verneinte dies klar und wies die Millionenforderung der Kläger zurück.
Die Eltern hatten den behandelnden Ärzten vorgeworfen, während der Schwangerschaft schwere gesundheitliche Probleme ihres Kindes nicht ausreichend erkannt beziehungsweise kommuniziert zu haben.
Nach ihrer Darstellung hätten sie sich bei vollständiger Information möglicherweise gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden. Aufgrund der schweren gesundheitlichen Einschränkungen des Kindes forderten sie eine hohe Entschädigungssumme.
Der Fall löste weit über Spanien hinaus Debatten über Medizinethik, Verantwortung von Ärzten und die Grenzen des Rechts aus. Besonders umstritten war die zentrale Argumentation der Klage: Das Kind habe Schaden erlitten, weil es überhaupt geboren worden sei. Juristen sprechen bei solchen Verfahren von sogenannten «Wrongful Life»-Klagen, die international nur selten Erfolg haben.
Das Gericht auf Mallorca stellte nun klar, dass das Leben selbst rechtlich nicht als Schaden betrachtet werden könne. Nach Auffassung der Richter könne deshalb auch kein Anspruch daraus entstehen, «nicht geboren worden zu sein». Zwar müsse medizinisches Personal sorgfältig informieren und handeln, doch die Existenz eines Menschen könne nicht als juristisch ersatzfähiger Schaden bewertet werden.
In Spanien sorgte das Urteil für kontroverse Reaktionen. Behindertenorganisationen begrüssten die Entscheidung teilweise, da sie befürchteten, ein gegenteiliges Urteil könnte Menschen mit Behinderungen indirekt als «Fehler» oder «vermeidbares Leid» darstellen. Andere Stimmen wiederum betonten die schwierige Situation der betroffenen Familie und verwiesen auf die enormen emotionalen sowie finanziellen Belastungen, die mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen eines Kindes verbunden seien.
Auch in anderen europäischen Ländern beschäftigen ähnliche Fragen immer wieder Gerichte. Dabei geht es oft um die Verantwortung von Ärzten bei pränatalen Untersuchungen, fehlerhaften Diagnosen oder unvollständigen Informationen während der Schwangerschaft. Die Urteile fallen international unterschiedlich aus, doch viele Gerichte vermeiden es, das Leben eines Menschen rechtlich als Schaden einzustufen.
Medizinethiker weisen darauf hin, dass solche Prozesse ein sensibles Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht der Eltern, medizinischer Verantwortung und dem Schutz menschlichen Lebens darstellen. Besonders schwierig sei dabei die Frage, wie Gerichte mit hypothetischen Entscheidungen umgehen sollen – also mit der Annahme, was Eltern unter anderen Umständen getan hätten.
Der Fall auf Mallorca dürfte deshalb auch nach dem Urteil weiter Diskussionen auslösen. Denn unabhängig vom juristischen Entscheid bleibt die gesellschaftliche Frage bestehen, wie moderne Medizin, pränatale Diagnostik und ethische Verantwortung künftig miteinander vereinbart werden können.

Das Gericht auf Mallorca wies die umstrittene Klage eines Elternpaares ab und stellte klar, dass «nicht geboren zu werden» kein einklagbares Recht ist.



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