Geblitzt auf Einsatzfahrt: Gericht spricht Feuerwehrmann frei
- Marco Marti

- vor 2 Tagen
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Taucha/Eilenburg. Der Fall sorgte weit über Sachsen hinaus für Diskussionen: Ein Feuerwehrmann wird während einer Einsatzfahrt geblitzt, erhält einen Bussgeldbescheid und ein Fahrverbot – und verlässt daraufhin nach 34 Jahren die Freiwillige Feuerwehr. Nun hat ein Gericht entschieden: Die Strafe war unrechtmässig.
Mit Blaulicht zum Einsatz – und in die Radarfalle
Im Mai 2025 rückte der 55-jährige Feuerwehrmann Ray Lange aus Taucha bei Leipzig zu einer Brandmeldung an einer Grundschule aus. Mit einer Drehleiter, eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn fuhr er durch einen Baustellenbereich, als ihn ein Blitzer erfasste.
Gemessen wurden 69 Kilometer pro Stunde. Laut Beschilderung galt an dieser Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Stadt Taucha wertete dies als Überschreitung um 39 km/h und verhängte ein Bussgeld von 369 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Gegen den Bescheid legte Lange Widerspruch ein.
Richter erklärt Tempo-30-Zone für rechtswidrig
Vor dem Amtsgericht Eilenburg erhielt der Feuerwehrmann nun Recht.
Richter Peter Gottschaldt stellte fest, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone an der betreffenden Baustelle nicht rechtmässig gewesen sei. Nach seiner Einschätzung hätte dort die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gegolten.
Damit reduzierte sich die tatsächliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 auf lediglich 19 km/h. Zudem sei die Nutzung der Sonderrechte durch die Feuerwehr in diesem Fall eindeutig gerechtfertigt gewesen. Das Gericht sprach den Mann frei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Sonderrechte mit Augenmass
Der Fall wirft erneut die Frage auf, wie schnell Einsatzkräfte im Notfall fahren dürfen.
Nach § 35 der deutschen Strassenverkehrsordnung dürfen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste von Verkehrsregeln abweichen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend erforderlich ist – etwa zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwehr schwerer Gefahren.
Allerdings gelten diese Sonderrechte nicht grenzenlos. Sie müssen stets unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit ausgeübt werden.
Der Richter machte deutlich, dass die Umstände des Einzelfalls entscheidend seien: Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine gut einsehbare Einbahnstrasse, Fuss- und Radwege waren umgeleitet, Gegenverkehr gab es nicht, und der Fahrer verfügte als langjähriger Feuerwehrmann und hauptberuflicher Notfallsanitäter über grosse Erfahrung.
Ein Fall mit weitreichenden Folgen
Die juristische Auseinandersetzung hatte bereits zuvor erhebliche Konsequenzen ausgelöst. Aus Enttäuschung über das Verfahren trat Ray Lange nach 34 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Mehrere Kameradinnen und Kameraden folgten seinem Beispiel oder gaben ihre Führungsfunktionen ab.
Der Fall entwickelte sich damit zu einer Grundsatzdebatte über den Umgang mit ehrenamtlichen Einsatzkräften. Viele stellten die Frage, ob Menschen, die im Ernstfall helfen wollen, durch bürokratische Verfahren zusätzlich belastet werden sollten.
Zwischen Recht und Verantwortung
Das Urteil bedeutet keineswegs einen Freipass für rasende Einsatzfahrzeuge. Vielmehr unterstreicht es, dass Gerichte stets die konkreten Umstände abwägen müssen: Wie dringend war der Einsatz? Wurde jemand gefährdet? War die Verkehrsregel überhaupt rechtmässig angeordnet?
Im Fall von Ray Lange fiel die Antwort zugunsten des Feuerwehrmannes aus. Für ihn persönlich bedeutet das Urteil vor allem eines:
„Ich bin sehr erleichtert und mir fällt ein Riesenstein von der Seele. Ich hoffe, nun auch wieder besser schlafen zu können“, sagte er nach der Verhandlung.
Der Fall dürfte dennoch noch länger nachwirken – als Beispiel dafür, wie schmal der Grat zwischen notwendiger Eile und rechtlicher Verantwortung im Einsatzdienst sein kann.




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