Kleine Bahn, enttäuschter Besuch: Auf dem Gurten fehlt die Gastfreundschaft
Die Kleineisenbahn auf dem Gurten soll Freude machen. Unser Besuch hinterliess jedoch einen anderen Eindruck: Wir empfanden den Umgang als unfreundlich, Foto- und Videoaufnahmen wurden uns mit pauschalem Verweis auf den Datenschutz untersagt. Für eine öffentlich zugängliche Freizeitattraktion ist das aus unserer Sicht ein fragwürdiger Umgang mit interessierten Gästen.
Ein persönlicher Besuchskommentar
BERN. Kleine Lokomotiven, eine Strecke durch den Spielpark und Eisenbahnbetrieb im Kleinformat: Die Kleineisenbahn gehört zu den bekannten Attraktionen auf dem Gurten. Ihre Strecke führt über Anhöhen, durch einen Tunnel und am Wasser entlang. Nach Angaben des Betreibers befördert sie jährlich ungefähr 80’000 Kinder und 20’000 Erwachsene.
Auch wir kamen aus Interesse an der Anlage. Wir wollten die Bahn erleben und unsere Eindrücke mit Fotos und Videos festhalten. In Erinnerung blieb jedoch vor allem der Umgang mit uns. Wir empfanden ihn als unfreundlich. Aufnahmen wurden uns mit der Begründung «Datenschutz» untersagt.
Als Erklärung wurde uns mitgeteilt, man müsse jeden einzelnen Fahrgast um Erlaubnis fragen. Das Lokpersonal dürfe ebenfalls nicht gefilmt werden. Zudem wurde erklärt, das sei überall so und gelte keineswegs nur hier. Diese pauschale Darstellung wirft Fragen auf.
Selbstverständlich haben Fahrgäste und Mitarbeitende ein Recht am eigenen Bild. Niemand muss sich allein deshalb gezielte Personenaufnahmen gefallen lassen, weil er eine Freizeitattraktion besucht oder dort arbeitet. Gerade bei einer Anlage mit vielen Kindern ist ein sorgfältiger Umgang mit Bildern angebracht.
Die Schweizer Datenschutzregeln unterscheiden allerdings zwischen gezielten Personenaufnahmen und Bildern, auf denen Menschen lediglich als «Beiwerk» erscheinen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erklärt: Werden Fotos im öffentlichen Raum für die Anwesenden erkennbar aufgenommen und sind Personen darauf nur nebensächlich abgebildet, müssen diese nicht zusätzlich angesprochen und informiert werden. Auf Verlangen ist das Bild jedoch zu löschen beziehungsweise auf eine Veröffentlichung zu verzichten.
Die Aussage, vor jeder Aufnahme müsse ausnahmslos jeder Fahrgast einzeln gefragt werden, gibt diese Unterscheidung nicht wieder. Gleichzeitig wird eine Person nicht automatisch zum Beiwerk, nur weil auch eine Lokomotive auf dem Bild zu sehen ist. Entscheidend ist die konkrete Aufnahme: Wie deutlich tritt jemand hervor? Steht tatsächlich die Anlage im Mittelpunkt oder eine erkennbare Person?
Genau darüber hätten wir gerne ein sachliches Gespräch geführt. Geht es um Nahaufnahmen des Personals, um erkennbare Kinder oder um bestimmte Blickrichtungen? Sind Übersichtsaufnahmen möglich? Können Fahrzeuge ohne erkennbare Personen fotografiert werden? Konkrete Hinweise hätten uns geholfen, Rücksicht zu nehmen und trotzdem Erinnerungen an die Bahn festzuhalten.
Auch die Behauptung, das werde überall gleich gehandhabt, überzeugt nicht. Die Harzer Schmalspurbahnen erlauben beispielsweise ausdrücklich private Aufnahmen ihrer Fahrzeuge und Anlagen aus öffentlich zugänglichen Bereichen. Entsprechende Veröffentlichungen begrüssen sie. Zugleich verlangen sie Rücksicht auf den Betrieb und eine vorherige Zustimmung für gezielte Aufnahmen von Mitarbeitenden. Das ist ein Beispiel für eine differenzierte Regelung, die Bahninteresse und Persönlichkeitsschutz miteinander verbindet.
Ob die Anweisung auf dem Gurten einer allgemeinen betrieblichen Regel entsprach oder für die konkrete Situation ausgesprochen wurde, bleibt offen. Eine Stellungnahme des Betreibers zu unserem Erlebnis liegt diesem Kommentar nicht zugrunde. Aus den allgemeinen Datenschutzregeln allein lässt sich deshalb auch nicht abschliessend ableiten, welche Aufnahmen vor Ort gestattet werden müssen.
Unsere Kritik gilt der pauschalen Begründung und dem von uns erlebten Ton. Wer eine öffentlich zugängliche Freizeitattraktion betreibt, sollte Einschränkungen verständlich und freundlich erklären können. Ob Museum oder Liliputbahn: Interessierte Gäste verdienen einen respektvollen Empfang.
Fotos und kurze Filme können die Begeisterung für eine solche Anlage weitertragen. Sie zeigen anderen Menschen die Fahrzeuge, machen auf das Angebot aufmerksam und können Lust auf einen Besuch wecken. Diese kostenlose Werbung begründet keinen Anspruch auf beliebige Aufnahmen. Sie sollte aber ein Anlass sein, nach Möglichkeiten zu suchen.
Wir kamen mit Interesse an der Kleineisenbahn und gingen enttäuscht. Ein freundliches Gespräch und eine nachvollziehbare Erklärung hätten unseren Besuch wesentlich verändern können. So blieb statt der Freude an kleinen Lokomotiven vor allem das Gefühl, mit unserer Begeisterung unerwünscht gewesen zu sein.




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