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Neutralitätsinitiative: Schutzschild für die Schweiz oder gefährliche Fessel?

22. Aug.
5 Min. Lesezeit

Am 27. September 2026 entscheiden Volk und Stände über eine strengere Auslegung der schweizerischen Neutralität. Die Initiative verspricht Klarheit, Unabhängigkeit und eine glaubwürdigere Vermittlerrolle. Die Gegnerschaft warnt dagegen vor Isolation und einer Schwächung der Sicherheit.


Bern. Ist die Schweiz noch neutral? Diese Frage steht im Zentrum der Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität». Rechtlich ist die Antwort grundsätzlich Ja. Politisch ist sie deutlich umstrittener: Sanktionen gegen Russland, die Zusammenarbeit mit der NATO und die stärkere sicherheitspolitische Ausrichtung auf westliche Partner haben bei einem Teil der Bevölkerung Zweifel geweckt.


Die Abstimmung entscheidet deshalb weniger darüber, ob die Schweiz neutral bleiben soll. Umstritten ist vielmehr, wie streng und umfassend diese Neutralität künftig angewendet werden muss.


Von wem kommt die Initiative?


Politisch angestossen wurde die Neutralitätsinitiative massgeblich vom früheren SVP-Bundesrat Christoph Blocher. Lanciert wurde sie im November 2022 von einem Komitee aus dem Umfeld des Vereins Pro Schweiz und der SVP. Präsident des Initiativkomitees ist der frühere Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann.


Unmittelbarer Auslöser war der Entscheid des Bundesrates vom Februar 2022, die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland weitgehend zu übernehmen. Die Initianten betrachten diesen Schritt als Bruch mit einer umfassenden Neutralität und sprechen davon, die Schweiz habe sich dadurch politisch auf eine Kriegsseite gestellt.

Am 11. April 2024 wurden 131’918 Unterschriften eingereicht. Davon erklärte die Bundeskanzlei 129’806 für gültig. Damit kam die Initiative deutlich zustande.


Was soll sich ändern?


Die Neutralität wird bereits heute in der Bundesverfassung erwähnt. Bundesrat und Parlament sind verpflichtet, Massnahmen zu ihrer Wahrung zu treffen. Eine genaue Definition, wie die Neutralität in allen politischen Situationen anzuwenden ist, enthält die Verfassung jedoch nicht.


Die Initiative will deshalb einen neuen Verfassungsartikel schaffen:

Bereich

Heutige Regelung

Bei Annahme der Initiative

Grundsatz

Die Schweiz gilt als dauernd und bewaffnet neutral, ohne ausführliche Definition in der Verfassung.

«Immerwährende und bewaffnete Neutralität» wird ausdrücklich festgeschrieben.

Militärbündnisse

Kein NATO-Beitritt, aber Zusammenarbeit, Übungen und Partnerschaften sind möglich.

Beitritt und Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen wären grundsätzlich verboten. Eine Zusammenarbeit wäre erst bei einem direkten oder vorbereiteten Angriff auf die Schweiz zulässig.

Fremde Kriege

Die Schweiz beteiligt sich bereits heute nicht militärisch an Kriegen zwischen Drittstaaten.

Dieses Verbot würde ausdrücklich in der Verfassung stehen.

Sanktionen

Der Bundesrat entscheidet von Fall zu Fall, ob die Schweiz Sanktionen der EU oder anderer Partner übernimmt. UNO-Sanktionen sind verpflichtend.

Gegen kriegführende Staaten wären nur noch UNO-Sanktionen erlaubt. Massnahmen gegen die Umgehung ausländischer Sanktionen blieben möglich.

Vermittlung

Die Schweiz bietet bereits heute gute Dienste und Vermittlung an.

Diese Rolle würde ausdrücklich zum Verfassungsauftrag.

Bei einem Ja dürfte die Schweiz Sanktionen wie jene der EU gegen Russland künftig nicht mehr übernehmen und müsste bestehende Massnahmen möglicherweise aufheben. Gleichzeitig bliebe unklar, wie weit die erlaubten Massnahmen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen gehen dürften.


Ist die Schweiz überhaupt noch neutral?


Nach geltendem Völkerrecht ist die Schweiz weiterhin ein neutraler Staat. Sie ist nicht Mitglied der NATO, besitzt keine militärische Beistandspflicht und beteiligt sich nicht als Kriegspartei an zwischenstaatlichen Konflikten. Das Neutralitätsrecht verbietet insbesondere die militärische Unterstützung einer Kriegspartei und verlangt bei kriegsrelevanten Gütern eine Gleichbehandlung der Konfliktparteien.


Wirtschaftliche Sanktionen sind dagegen nicht automatisch ein Verstoss gegen das Neutralitätsrecht. Die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland machte die Schweiz rechtlich deshalb nicht zur Kriegspartei. Der Bundesrat unterscheidet zwischen dem verbindlichen Neutralitätsrecht und der politisch gestaltbaren Neutralitätspolitik.


Wer Neutralität jedoch als vollständige politische und wirtschaftliche Distanz zu allen Konfliktparteien versteht, kann argumentieren, dass die Schweiz diese Form der Neutralität schon lange nicht mehr praktiziert. Dafür sprechen mehrere Entwicklungen:

  • Seit 1996 beteiligt sich die Schweiz an der NATO-Partnerschaft für den Frieden.

  • Seit 1999 ist die Swisscoy an der friedensunterstützenden KFOR-Mission im Kosovo beteiligt.

  • Seit 1998 übernimmt die Schweiz einen grossen Teil der EU-Sanktionen ganz oder teilweise.

  • 2002 trat die Schweiz der UNO bei.

  • Seit 2022 trägt sie die meisten EU-Sanktionen gegen Russland mit und vertieft die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit europäischen Partnern.


Diese Zusammenarbeit beinhaltet keine NATO-Beistandspflicht und keine Beteiligung an fremden Kriegen. Sie zeigt aber, dass die Schweiz politisch nicht zwischen allen Staaten gleich weit entfernt ist. Bereits im Kalten Krieg war sie wirtschaftlich, kulturell und politisch stärker mit dem Westen verbunden.


Die Aussage, die Schweiz sei «schon lange nicht mehr neutral», ist daher zu pauschal. Präziser wäre: Die Schweiz ist weiterhin militärisch und völkerrechtlich neutral, verfolgt aber keine vollständige politische, wirtschaftliche oder moralische Gleichdistanz. Ihre Neutralität ist seit Jahrzehnten kooperativer und stärker auf die westliche internationale Ordnung ausgerichtet.


Wer ist dafür und wer dagegen?


Unter den acht grössten Schweizer Parteien unterstützen die SVP und die EDU die Initiative. Hinter dem Begehren stehen ausserdem Pro Schweiz, das Initiativkomitee sowie einzelne Persönlichkeiten aus pazifistischen, souveränistischen und armeefreundlichen Kreisen.

Dagegen sind Bundesrat und Parlament sowie SP, FDP, Die Mitte, Grüne, GLP und EVP. Auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse warnt vor aussenpolitischen und wirtschaftlichen Risiken.


In der Schlussabstimmung empfahl der Nationalrat die Initiative mit 124 zu 65 Stimmen bei fünf Enthaltungen zur Ablehnung. Im Ständerat lautete das Ergebnis 29 zu 10 bei fünf Enthaltungen.


Warum Ja stimmen?


Für ein Ja spricht aus Sicht der Befürworter vor allem die Verlässlichkeit. Eine Neutralität, die je nach Konflikt unterschiedlich ausgelegt werde, verliere ihre Glaubwürdigkeit. Klare Regeln in der Verfassung könnten verhindern, dass Bundesrat und Parlament unter internationalem Druck schrittweise von der Neutralität abrücken.


Ein Ja würde zudem die Annäherung an NATO-Strukturen begrenzen. Die Schweiz könnte weniger leicht in militärische Abhängigkeiten geraten oder Erwartungen wecken, sie werde sich im Ernstfall doch an fremden Konflikten beteiligen.


Auch die Vermittlerrolle ist ein wichtiges Argument. Wer keine Sanktionen gegen eine Kriegspartei verhängt, könnte von beiden Seiten eher als unabhängiger Gesprächspartner akzeptiert werden. Gleichzeitig argumentiert das Komitee, Sanktionen seien häufig wirkungslos und träfen oftmals die Zivilbevölkerung stärker als die politische Führung.


Ein Ja ist deshalb nachvollziehbar für Menschen, die Neutralität als möglichst strikte militärische, politische und wirtschaftliche Distanz verstehen und bereit sind, dafür auf einen Teil der internationalen Sicherheitszusammenarbeit und der Sanktionspolitik zu verzichten.


Warum Nein stimmen?


Die Gegner halten grosse Teile der Initiative für unnötig: Die Schweiz sei bereits immerwährend und bewaffnet neutral, gehöre keinem Militärbündnis an und beteilige sich nicht an fremden Kriegen. Neu wären vor allem die Einschränkungen bei Sanktionen und bei der Zusammenarbeit mit der NATO.


Gerade diese Einschränkungen könnten nach Ansicht der Gegnerschaft die Sicherheit schwächen. Gemeinsame Übungen, Informationsaustausch, Cyberabwehr und militärische Zusammenarbeit müssten vor einer Krise vorbereitet werden. Erst nach einem Angriff damit zu beginnen, wäre zu spät.


Kritisiert wird auch das weitgehende Sanktionsverbot. Im UNO-Sicherheitsrat können die fünf ständigen Mitglieder Sanktionen mit ihrem Veto blockieren – auch dann, wenn eines dieser Länder selbst an einem Krieg beteiligt ist. Die Schweiz könnte in solchen Situationen nicht gemeinsam mit ihren wichtigsten europäischen Partnern auf einen Angriff oder einen schweren Bruch des Völkerrechts reagieren.


Ein Abseitsstehen könnte zudem dem Ruf des Schweizer Finanz- und Handelsplatzes schaden und Gegenmassnahmen anderer Staaten auslösen. Aus Sicht der Gegner bedeutet Neutralität nicht, bei einem klaren Völkerrechtsbruch politisch zu schweigen. Militärische Neutralität und eine Haltung zugunsten des Völkerrechts seien miteinander vereinbar.


Ein Nein ist deshalb nachvollziehbar für Menschen, die die heutige militärische Neutralität beibehalten, dem Bundesrat aber weiterhin Handlungsspielraum für Sanktionen und Sicherheitskooperationen lassen wollen.


Die eigentliche Entscheidung


Die Neutralitätsinitiative bietet mehr Klarheit und begrenzt den politischen Spielraum. Genau darin liegen sowohl ihr grösster Vorteil als auch ihr grösster Nachteil.


Ein Ja bedeutet eine strengere, berechenbarere und umfassendere Neutralität – verbunden mit weniger sicherheitspolitischer Zusammenarbeit und weniger Möglichkeiten, auf Angriffskriege zu reagieren. Ein Nein bewahrt die heutige flexible Neutralität – nimmt aber in Kauf, dass ihre Grenzen weiterhin von Bundesrat und Parlament festgelegt und immer wieder kontrovers diskutiert werden.


In der ersten SRG-Umfrage vom August 2026 unterstützten 42 Prozent die Initiative, während 54 Prozent sie ablehnten. Vier Prozent waren noch unentschlossen. Umfragen sind allerdings nur Momentaufnahmen. Entscheidend sind am 27. September sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr.



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